Gehalt im Referendariat: Wie viel verdienen Referendarinnen und Referendare?
Wie viel Gehalt bekommen Referendarinnen und Referendare in Deutschland? Welche Unterschiede gibt es zwischen den Bundesländern und Schulformen?
Gehalt während des Referendariats
Die Gehälter von Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes werden offiziell als Anwärterbezüge bezeichnet. Sie sind abhängig vom Bundesland und der Besoldungsgruppe des angestrebten Lehramts.
Die Anwärterbezüge setzen sich aus einem Anwärtergrundbetrag und möglichen Zuschlägen zusammen (z. B. Familienstand, Kinder, vermögenswirksame Leistungen, Anwärtersonderzuschlag).
Unsere Tabelle zeigt den Stand der Anwärtergrundbezüge im November 2024. In vielen Bundesländern erfolgt zum 01. Februar 2025 eine weitere Erhöhung der Bezüge.
A 12, A 13 oder A 13Z?
Bereits das Gehalt im Referendariat richtet sich nach der Besoldungsgruppe. Da ist es von Vorteil, dass in immer mehr Bundesländern alle Lehrkräfte mindestens der Besoldungsgruppe A13 zugeordnet werden.
In einigen Ländern läuft die Umstellung derzeit noch (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein). Es gibt jedoch auch Bundesländer, in denen keine Angleichung geplant ist: In Baden-Württemberg, im Saarland und in Rheinland-Pfalz werden Grundschullehrerinnen und -lehrer (und teilweise auch Lehrerinnen und Lehrer an Haupt- und Werkrealschulen) noch nach A12 besoldet.
Aber auch wenn nur noch wenige Bundesländer an A12 festhalten, gibt es Unterschiede: Die Besoldungsgruppe A 13Z erhalten Lehrerinnen und Lehrer meist, wenn sie an Berufsschulen oder an Gymnasien unterrichten.
Beamtin/Beamter auf Widerruf
Während des Vorbereitungsdiensts sind Sie Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf. Auf das Gehalt bezogen bedeutet das, dass keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Scheiden Sie nach dem Vorbereitungsdienst aus dem Beamtenverhältnis aus, werden die Rentenversicherungsbeiträge von Ihrem Dienstherrn nachgezahlt.
Ausserdem sind Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben Anspruch auf „Beihilfe im Krankheitsfall“, die aber nur einen Teil der Kosten abdeckt. Für den anderen Teil müssen Sie sich privat versichern.
Quellen:
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